§1 Geltungsbereich
1.1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der
Dämmstoffe Roider
Fachgroßhandel für Dämmstoffe und Zubehör
Inhaber: Hermann Roider
gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sie bilden die Grundlage sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Geschäftsbeziehungen.
1.2 Unternehmer und Verbraucher
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
1.3 Ausschließliche Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.
Ihre Geltung bedarf in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.4 Künftige Geschäftsbeziehungen
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Individualvereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zu ihrem Nachweis bedürfen sie mindestens der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
§2 Begriffsbestimmungen
Zur besseren Verständlichkeit werden in diesen AGB folgende Begriffe verwendet:
Käufer
Als Käufer gilt jede natürliche oder juristische Person, die Waren oder Leistungen der Dämmstoffe Roider bestellt oder bezieht.
Ware
Ware im Sinne dieser AGB sind sämtliche Dämmstoffe, Isoliermaterialien, Zubehör, Befestigungssysteme sowie sonstige Handelswaren unseres Lieferprogramms.
Vorbehaltsware
Vorbehaltsware ist jede Ware, die bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum verbleibt.
Lieferung
Als Lieferung gilt sowohl die Auslieferung mit eigenem Fuhrpark als auch die Direktlieferung durch Hersteller, Speditionen oder Paketdienstleister.
Textform
Soweit diese AGB Textform verlangen, genügt insbesondere die Übermittlung per E-Mail.
§3 Angebote und Vertragsschluss
3.1 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Insbesondere stellen Preislisten, Produktkataloge, Prospekte, technische Datenblätter, Zeichnungen sowie Angaben auf unserer Internetseite oder in elektronischen Medien kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2 Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande durch
- unsere schriftliche Auftragsbestätigung,
- unsere elektronische Auftragsbestätigung,
- oder die Auslieferung der Ware.
Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen stellen noch keine Annahme des Angebots dar.
3.3 Technische Änderungen
Technische Änderungen, Produktverbesserungen sowie handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Abmessung oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie dem Käufer zumutbar sind und den vertragsgemäßen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigen.
Insbesondere bleiben Änderungen aufgrund
- neuer gesetzlicher Vorschriften,
- technischer Weiterentwicklungen,
- Herstelleränderungen,
- Normenänderungen,
- Produktoptimierungen
vorbehalten.
3.4 Produktabbildungen
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Maße sowie sonstige technische Informationen dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.
Sie stellen keine garantierte Beschaffenheit der Ware dar.
3.5 Beratung
Anwendungs- und Verarbeitungsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Informationen.
Sie entbinden den Käufer jedoch nicht von der Verpflichtung, die Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck eigenverantwortlich zu prüfen.
3.6 Änderungen nach Vertragsschluss
Wünscht der Käufer nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich Menge, Liefertermin, Lieferanschrift oder Ausführung der Ware, behalten wir uns vor, hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.
§4 Kommunikation und Textform
4.1 Soweit in diesen AGB Schrift- oder Textform vorgesehen ist, genügt zur Wahrung dieser Form grundsätzlich auch die Kommunikation per E-Mail. Mitteilungen des Käufers gelten erst als zugegangen, wenn sie von uns empfangen wurden.
4.2 Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden sowie Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Regelung.
§5 Preise
5.1 Preisgrundlage
Sämtliche Preise gelten ausschließlich auf Grundlage unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten oder individuell vereinbarten Angebote.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise gegenüber Unternehmern zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
5.2 Preisbestandteile
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager Wörth, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Nicht im Warenpreis enthalten sind insbesondere:
- Frachtkosten
- Express- oder Terminzuschläge
- Insel- oder Mautzuschläge
- Palettenkosten
- Verpackungskosten
- Entladehilfen (z. B. Kran oder Stapler)
- Herstellerzuschläge
- Gebühren für Sondertransporte
- Wartezeiten
- sonstige Nebenkosten
Diese werden gesondert ausgewiesen.
5.3 Direktlieferungen ab Hersteller
Bei Direktlieferungen ab Hersteller gelten zusätzlich die jeweiligen Liefer- und Versandbedingungen des Herstellers.
Etwaige Zusatzkosten, insbesondere für Fracht, Paletten, Verpackung, Ladungssicherung oder Expresslieferungen, werden dem Käufer weiterberechnet, sofern sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind.
5.4 Preisänderungen
Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich nachweislich unsere Einkaufs-, Energie-, Transport-, Lohn- oder Materialkosten erheblich, behalten wir uns gegenüber Unternehmern eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise vor.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
§6 Lieferung und Lieferbedingungen
6.1 Liefergebiet
Wir liefern mit unserem eigenen Fuhrpark sowie über beauftragte Speditionen und Paketdienstleister.
Darüber hinaus erfolgen zahlreiche Lieferungen unmittelbar durch unsere Hersteller.
6.2 Liefertermine
Angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferfristen beginnen erst,
- wenn sämtliche technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind,
- alle erforderlichen Unterlagen vorliegen,
- vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind,
- sowie sämtliche Mitwirkungspflichten des Käufers erfüllt wurden.
6.3 Teillieferungen
Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.4 Lieferart
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl
- mit eigenem Lieferfahrzeug,
- durch Spedition,
- durch Paketdienst,
- oder als Direktlieferung ab Hersteller.
Die Wahl der wirtschaftlich und logistisch sinnvollsten Versandart bleibt uns vorbehalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.5 Baustellenlieferungen
Erfolgt die Lieferung unmittelbar auf eine Baustelle, hat der Käufer sicherzustellen, dass
- eine ordnungsgemäße Zufahrt besteht,
- die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar ist,
- ausreichend Personal zum Entladen bereitsteht,
- notwendige Hebe- und Entladeeinrichtungen vorhanden sind,
- sowie eine unverzügliche Warenannahme erfolgt.
Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die durch unzureichende Baustellenbedingungen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
6.6 Wartezeiten
Entstehen unserem Lieferfahrzeug oder einer beauftragten Spedition Wartezeiten, die vom Käufer zu vertreten sind, behalten wir uns vor, diese nach tatsächlichem Aufwand gesondert zu berechnen.
6.7 Fehlfahrten
Kann eine vereinbarte Lieferung aufgrund fehlender Annahmebereitschaft, unzureichender Zufahrtsmöglichkeiten oder anderer vom Käufer zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, die entstandenen Transportkosten sowie weitere hierdurch verursachte Aufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.
6.8 Mindestbestellwert
Für Lieferungen unter einem Nettowarenwert von 100,00 Euro behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlags gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste vor.
6.9 Abrufaufträge
Werden Waren auf Abruf bestellt, verpflichtet sich der Käufer, die Ware innerhalb der vereinbarten Abruffrist abzunehmen.
Erfolgt kein rechtzeitiger Abruf, sind wir berechtigt,
- eine angemessene Nachfrist zu setzen,
- Lagerkosten zu berechnen,
- oder nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
§7 Gefahrübergang
7.1 Unternehmer
Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an
- unseren Fahrer,
- die Spedition,
- den Paketdienst,
- oder den Hersteller
auf den Käufer über.
Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
7.2 Verzögerte Auslieferung
Verzögert sich die Auslieferung auf Wunsch des Käufers oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, obwohl die Ware versandbereit ist, geht bei Unternehmern die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7.3 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.
7.4 Annahmeverzug
Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, sind wir berechtigt,
- die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern,
- Lagerkosten zu berechnen,
- sowie Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§8 Untersuchungs- und Rügepflicht (nur für Unternehmer)
8.1 Untersuchungsverpflichtung
Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit, Identität, offensichtliche Mängel sowie Transportschäden zu untersuchen.
Die Untersuchung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang üblich und zumutbar ist.
8.2 Offensichtliche Mängel
Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder erkennbare Transportschäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
Maßgeblich ist der Eingang der Mängelanzeige bei Dämmstoffe Roider.
8.3 Verdeckte Mängel
Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt.
8.4 Verarbeitung der Ware
Werden erkennbare mangelhafte Waren verarbeitet, eingebaut, weiterverkauft oder auf andere Weise verwendet, obwohl der Mangel bereits erkennbar war, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieses Mangels.
Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlichen Handelns oder arglistigen Verschweigens eines Mangels.
8.5 Beweissicherung
Beanstandete Ware ist bis zur Klärung des Sachverhalts unverändert aufzubewahren.
Auf unser Verlangen sind uns die beanstandeten Waren oder aussagekräftige Fotos zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
§9 Gewährleistung
9.1 Gesetzliche Grundlage
Für Mängel der gelieferten Ware haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2 Nacherfüllung
Liegt ein berechtigter Sachmangel vor, leisten wir nach unserer Wahl
- Nachbesserung oder
- Ersatzlieferung.
Wir sind berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
9.3 Fehlgeschlagene Nacherfüllung
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften
- den Kaufpreis mindern,
- vom Vertrag zurücktreten oder
- Schadensersatz verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
9.4 Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden aufgrund
- unsachgemäßer Lagerung,
- fehlerhafter Verarbeitung,
- Nichtbeachtung von Herstellerhinweisen,
- natürlicher Abnutzung,
- ungeeigneter Untergründe,
- ungeeigneter Verwendung,
- chemischer oder mechanischer Einwirkungen,
- Veränderungen der Ware durch den Käufer oder Dritte.
9.5 Technische Eigenschaften
Technische Angaben, Verarbeitungshinweise und Anwendungsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen.
Sie stellen jedoch keine Beschaffenheitsgarantie dar.
Der Käufer bleibt verpflichtet, die Eignung der Ware für den vorgesehenen Einsatzzweck eigenverantwortlich zu prüfen.
9.6 Farb- und Chargenabweichungen
Handelsübliche Farb-, Struktur-, Maß- oder Chargenabweichungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar oder branchenüblich sind und den vertragsgemäßen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigen.
9.7 Herstellerangaben
Soweit Hersteller Garantien übernehmen, richten sich deren Umfang und Voraussetzungen ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Eigene Garantien übernehmen wir nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
§10 Verjährung
Unternehmer
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres
ab Gefahrübergang.
Hiervon ausgenommen bleiben insbesondere Ansprüche wegen
- Vorsatz,
- Arglist,
- Produkthaftung,
- Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
- sowie gesetzlich zwingender Verjährungsfristen.
Verbraucher
Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§11 Rücknahmen
11.1 Grundsatz
Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Dämmstoffe Roider.
Ein Anspruch des Käufers auf Rücknahme besteht nicht.
11.2 Rücknahmefähige Ware
Eine Rücknahme kommt nur in Betracht, wenn die Ware
- unbenutzt ist,
- sich in der originalen, unbeschädigten Verpackung befindet,
- ohne Wertminderung wiederverkauft werden kann und
- keine Sonderbeschaffung oder Sonderanfertigung darstellt.
11.3 Von der Rücknahme ausgeschlossene Ware
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere
- Sonderanfertigungen,
- projektbezogen beschaffte Ware,
- Zuschnitte,
- Sonderfarben,
- Aktions- und Abverkaufsware,
- Restposten,
- geöffnete Verpackungen,
- beschädigte Ware sowie
- bereits eingebaute oder verarbeitete Produkte.
11.4 Rücknahmekosten
Wird einer Rücknahme ausnahmsweise zugestimmt, berechnet die Firma Dämmstoffe Roider eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 20,00 € netto.
Zusätzlich können – soweit im Einzelfall erforderlich – folgende Kosten berechnet werden:
- Transportkosten,
- Hersteller- bzw. Lieferantenkosten,
- Prüf- und Bearbeitungskosten sowie
- sonstige im Zusammenhang mit der Rücknahme entstehende Aufwendungen.
11.5 Rücktransport
Der Rücktransport erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§12 Sonderbeschaffungen
12.1 Projektbezogene Bestellungen
Waren, die speziell für den Käufer beschafft oder gefertigt werden, sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
12.2 Herstellerregelungen
Erklärt sich der Hersteller ausnahmsweise zur Rücknahme bereit, gelten ausschließlich dessen Rücknahmebedingungen.
Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer.
12.3 Stornierungen
Wird ein Auftrag über projektbezogene oder individuell beschaffte Ware vor Auslieferung storniert, sind wir berechtigt, sämtliche bereits entstandenen Kosten sowie einen angemessenen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen, soweit gesetzlich zulässig.
§13 Zahlungsbedingungen
13.1 Fälligkeit
Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Zahlung gilt erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als erfolgt.
13.2 Skonto
Ein Skontoabzug ist ausschließlich zulässig, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Skonto wird ausschließlich auf den Warenwert gewährt.
Nicht skontierbar sind insbesondere
- Frachtkosten,
- Transportkosten,
- Paletten,
- Verpackungen,
- Mautzuschläge,
- Expresszuschläge,
- sonstige Nebenkosten.
Sofern ein Skonto schriftlich vereinbart wurde, reduziert sich der auszuzahlende Skontobetrag um eine Lagerhaltungs- und Bearbeitungskostenpauschale in Höhe von 10 % des vereinbarten Skontobetrags.
13.3 Zahlungsverzug
Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wir sind insbesondere berechtigt,
- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen,
- Mahnkosten geltend zu machen,
- weitere Lieferungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten,
- Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
13.4 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigen oder unsere Forderungen gefährden, sind wir berechtigt,
- sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen,
- noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder geeigneten Sicherheiten abhängig zu machen,
- oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
13.5 Zahlungsverrechnung
Mangels abweichender Bestimmung werden eingehende Zahlungen zunächst auf
- Kosten,
- Zinsen,
- die jeweils älteste Hauptforderung
angerechnet.
13.6 Aufrechnung
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig,
wenn die Gegenforderung
- unbestritten,
- rechtskräftig festgestellt
- oder entscheidungsreif ist.
13.7 Elektronische Rechnungsstellung
Wir sind berechtigt, Rechnungen, Gutschriften und sonstige kaufmännische Dokumente in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail oder über elektronische Kundenportale, zu übermitteln.
Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§14 Bonitätsprüfung
Soweit gesetzlich zulässig, behalten wir uns vor, vor Vertragsabschluss oder während einer laufenden Geschäftsbeziehung Bonitätsauskünfte über Unternehmer einzuholen, sofern dies zur Beurteilung des Ausfallrisikos erforderlich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§15 Eigentumsvorbehalt
15.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer jeweiligen Saldoforderung.
15.2 Pflichten des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich,
die Vorbehaltsware
- pfleglich zu behandeln,
- ordnungsgemäß zu lagern,
- gegen Beschädigung zu schützen,
- und im üblichen Umfang zu versichern.
15.3 Zugriffe Dritter
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Käufer hat alle Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung unserer Eigentumsrechte erforderlich sind.
15.4 Weiterveräußerung
Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
Bereits jetzt tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus dieser Weiterveräußerung in Höhe unserer offenen Forderungen sicherungshalber an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
15.5 Einziehungsermächtigung
Der Käufer bleibt widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Ermächtigung endet insbesondere, wenn
- Zahlungsverzug eintritt,
- ein Insolvenzantrag gestellt wird,
- eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt,
- oder sonstige Umstände die Durchsetzung unserer Forderungen gefährden.
15.6 Verarbeitung
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen.
15.7 Verbindung und Vermischung
Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt,
erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware
zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
15.8 Verwahrung
Der Käufer verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für uns.
15.9 Herausgabe
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag,
wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
§16 Sicherheiten
16.1 Freigabe
Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen dauerhaft um mehr als 10 %,
werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
16.2 Auswahl
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt ausschließlich durch Dämmstoffe Roider.
§17 Haftung
17.1 Grundsatz
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden,
- die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen,
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes,
- oder soweit eine Beschaffenheitsgarantie ausdrücklich übernommen wurde.
17.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
17.3 Haftungsausschluss
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für
- Produktionsausfälle,
- entgangenen Gewinn,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- reine Vermögensschäden,
- Nutzungsausfälle,
- Betriebsunterbrechungen,
soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
17.4 Herstellerinformationen
Technische Hinweise, Verarbeitungsempfehlungen und Produktinformationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Hersteller.
Eine Haftung für deren Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen wir nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
17.5 Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
§18 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze,
insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Einzelheiten ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich, dürfen personenbezogene Daten insbesondere an
- Hersteller,
- Speditionen,
- Paketdienstleister,
- Zahlungsdienstleister,
- IT-Dienstleister,
- sowie sonstige zur Vertragsabwicklung eingesetzte Unternehmen
übermittelt werden.
§19 Exportkontrolle und Sanktionen
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
Wir sind berechtigt, Lieferungen abzulehnen oder zurückzustellen, wenn
- gesetzliche Exportverbote,
- Embargos,
- Sanktionsmaßnahmen,
- oder vergleichbare gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen.
§20 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig,
84109 Wörth an der Isar.
§21 Gerichtsstand
Ist der Käufer
- Kaufmann,
- juristische Person des öffentlichen Rechts,
- öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand
84109 Wörth a.d. Isar.
Wir sind darüber hinaus berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
§22 Rechtswahl
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / UN-Kaufrecht)
ist ausgeschlossen.
§23 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam,
undurchführbar oder künftig unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§24 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten diese Bedingungen ausschließlich,
soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.